UVV-PRÜFUNG FÜR AUFBAUTEN

Sie gehört zu den Pflichten für Gewerbetreibende, die einen entsprechenden Fuhrpark besitzen: die UVV – die Unfallverhütungsvorschrift. Die UVV-Prüfung steht einmal im Jahr an und nimmt die Fahrzeuge in Augenschein, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Egal, ob es sich dabei um selbstfahrende Maschinen, Zugmaschinen oder andere Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7500 kg handelt.

Die Prüfung selbst muss durch einen sachkundigen Prüfer erfolgen, der das Fahrzeug auf seine Betriebssicherheit hin prüft. 

Als Gewerbetreibender diese Prüfung nicht vornehmen zu lassen, kann empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.

Deshalb begutachten wir Ihren Fuhrpark ebenso kompetent wie umsichtig, um gemäß den UVV sowohl die Verkehrs- als auch die Arbeitssicherheit zu gewähren.

Unter anderem prüfen wir für Sie und Ihre Sicherheit die Beleuchtungs-, Warn- und Blinkanlage, prüfen die Funktion des Signalhorns und nehmen Sicht- und Funktionsprüfungen an Bauteilen und -gruppen der Bremsen, der Lenkung, den Stoßdämpfern und anderem vor.

Im Sinne der Arbeitssicherheit prüfen wir, ob Warnweste- und -dreieck sowie der Erste-Hilfe-Kasten vorhanden sind und sich noch im Ablauffenster der Haltbarkeit befinden. Ferner widmen wir uns den Sicherheitsgurten, den Vorrichtungen zur Sicherung der Ladung und den Anbauteilen. Hier prüfen wir jeweils die Funktion, checken das Vorhandensein und nehmen eine Sichtprüfung auf etwaige Beschädigungen o.ä. vor.

Kommen Sie jederzeit gerne bei Fragen rund um die UVV-Prüfung auf uns zu.
Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne. Und: Ihr Fahrzeug ist bei uns in erfahrenen und kompetenten Händen. Gerne auch bereits im Vorfeld, um im Rahmen eines Inspektionsservices bestens auf die UVV-Prüfung vorbereitet zu sein.

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