ABGASUNTERSUCHUNG

In Deutschland gehört für Kraftfahrzeuge die AU zu den Untersuchungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Um sicherzustellen, dass die Abgaswerte im festgelegten Rahmen der Abgasnormen bleiben, ist die AU eine regelmäßig wiederkehrende Prüfung.

War in der Vergangenheit die AU noch eine ggf. separate Untersuchung, ist diese seit dem 1.1.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung. Schon 2006 war diese Zusammenfassung von HU und AU für Kraftfahrzeuge erfolgt, die über ein Onboard-Diagnosesystem (kurz: OBD-System) verfügen, ebenso war dies auch bei Krafträdern der Fall.

Eine AU-Pflicht besteht für alle Fahrzeuge mit Ottomotoren oder mit Dieselmotoren, die über eine Zulassung verfügen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regel, wenn diese begründet sind. Wir sind bei diesem Thema gerne Ihr Ansprechpartner.

Wann die nächste AU fällig wird, sehen Sie übrigens ganz einfach an der Plakette auf dem Kennzeichen: Die AU ist (wie oben erläutert seit 2010) Teil der Hauptuntersuchung.

Kommen Sie jederzeit gerne bei Fragen rund um die AU auf uns zu.
Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne. Und: Ihr Fahrzeug ist bei uns in erfahrenen und kompetenten Händen.

Kontakt