ERTEILUNG DES H-KENNZEICHENS

Ein historisches Fahrzeug – oder im landläufigen Sprachgebrauch: ein Oldtimer – ist ein Automobil, das mindestens 30 Jahre alt ist. Um für ein H-Kennzeichen eingestuft werden zu können, gibt es einige zusätzliche Voraussetzungen. So muss das Fahrzeug in weiten Teilen dem Originalzustand entsprechen, ferner ist sein Erhaltungszustand zumindest als gut zu bewerten und seine Existenz bzw. Erhalt sollte dem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut dienen.

Die Begutachtung, ob das Fahrzeug diesen Voraussetzungen entspricht, wird von einem KÜS-Prüfingenieur vorgenommen. Dieser prüft fachmännisch alle Punkte, die für die Erteilung des H-Kennzeichens vorgeschrieben sind.

Das Vorhandensein von üblichen Gebrauchsspuren sind übrigens kein Kriterium, an dem ein H-Kennzeichen scheitert. Jedoch muss das Fahrzeug alle sicherheitsrelevanten Aspekte erfüllen, welche im Rahmen einer HU gemäß § 29 StVZO geprüft werden. Im Hinblick auf das Alter der Fahrzeuge betrifft dies insbesondere auch Korrosionsschäden wie Durchrostungen an tragenden und sicherheitsrelevanten Bauteilen.

Für die Erteilung eines H-Kennzeichens ist neben der technischen Anforderung an s.o. Sicherheit im Rahmen der HU-Vorgaben auch das allgemeine Erscheinungsbild des Fahrzeuges relevant. Dies schließt die äußere Erscheinung, die auf eine anhaltende Pflege des Fahrzeugs hinweist, ein. Ebenso zählt dazu die Vollständigkeit des Fahrzeugs, es sollten also keine Teile fehlen. Unfallschäden sollten auf jeden Fall beseitigt sein, wohlgemerkt fachmännisch und nicht unsachgemäß oder gar laienhaft.

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